Von Studis für Studis
Im Rahmen des Studiums kommt es häufig vor, dass Sie ein Praktikum, einen Auslandsaufenthalt oder eine andere studienbedingte Abwesenheit von Mannheim anstreben und Ihr Zimmer untervermieten möchten, anstatt Ihren Mietvertrag zu kündigen. Hier können Sie Ihre Informationen über die Untervermietung Ihres Zimmers von Studierenden zu Studierenden einreichen und Ihre Kontaktdaten hinterlegen, so dass die Person auf der Suche nach einer Kurzzeit-Unterkunft Sie direkt kontaktieren kann.
Sie studieren hier in Mannheim und suchen für kurze Zeit ein Zimmer zur Untermiete?
Bitte schauen Sie sich die Untervermietungsliste an.
Sie sind Mieter:in eines Zimmers oder Apartments in einem der Wohnhäuser des Studierendenwerks Mannheim und möchten dieses an Studierende untervermieten?
Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden Sie es an uns, damit wir Ihre Daten in unser System eingeben können.
Weitere Informationen und die Richtlinien für die Untervermietung eines Zimmers finden Sie in den unten stehenden Informationen.
So funktioniert es:
- Sie senden eine E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter:in im Wohnheim und fragen, ob und für welchen Zeitraum Sie Ihr Zimmer untervermieten möchten. Bewohner:innen studierendenwerkseigener Wohnanlagen und -häuser können maximal drei Monate an Studierende untervermieten. Bei einem nachgewiesenem Auslandssemester oder Pflichtpraktikum außerhalb Mannheims kann die Untervermietung auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
- Sie füllen das Online-Formular aus.
- Wir prüfen die Angaben und schalten die Anzeige frei.
- Sie werden von Interessenten direkt kontaktiert.
- Sie teilen uns den Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer mit und schicken die aktuelle Studienbescheinigung der Untermieterin/des Untermieters mit.
- Wenn Sie eine/n Untermieter:in gefunden haben oder nicht mehr untervermieten wollen, informieren Sie uns, damit wir die Anzeige deaktivieren können.
- Nach Ablauf des gewünschten UV-Zeitraums deaktivieren wir die Anzeige automatisch.
Tipps für die Untervermietung durch Mieter:innen eines Wohnplatzes des Studierendenwerks (Hauptmieter:in):
Haben Sie bereits das Studierendenwerk Mannheim nach einer Erlaubnis für die Untervermietung gefragt? Falls ja, dann schauen Sie sich bitte hier die Tipps für die Untervermietung in unseren studentischen Wohnhäusern an. Bitte beachten Sie, dass die Untervermietung durch die Wohnraumverwaltung genehmigt werden muss. Weitere Information bezüglich Pflichten und Regelungen der Mieterin/des Mieters finden Sie in den Allgemeinen Mietbedingungen.
- Eine Untervermietung darf nur an Studierende an einer der folgenden fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks erfolgen: Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (DHBW Mannheim), Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim, Popakademie Baden-Württemberg
- Die mit uns vereinbarte Miete darf nicht überschritten werden (Ausnahme bei unmöblierten Zimmern und Apartments: Hier ist ein angemessener Möblierungsaufschlag erlaubt).
- Sie bleiben über den gesamten Zeitraum Hauptmieter:in und haften für eventuell verursachte Schäden. Ebenfalls wird die Miete weiterhin vom Konto der Hauptmieterin / des Hauptmieters abgebucht.
- Setzen Sie einen Vertrag auf, in dem Sie die entscheidenden Punkte für die/den Zwischenmieter:in festhalten (Namen, Beschreibung der Mietsache, Dauer der Vermietung, Mietpreis zzgl. Aufschlag, Kaution, Tipps zu den Regeln im Wohnhaus etc.).
- Bitte beachten Sie, dass das Studierendenwerk keine Möbel/persönlichen Gegenstände des Zimmers unterstellen kann.
- Die Organisation der Schlüsselübergabe ist ausschließlich über die/den Hauptmieter:in zu regeln.
Tipps für die Suche nach einem Zimmer/Apartment zur Untermiete:
- Beachten Sie den Zeitraum der Untervermietung.
- Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert? Falls möbliert, ist der Möblierungsaufschlag angemessen?
- Auch Untermieter:innen sind verpflichtet, sich mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Stadt Mannheim anzumelden. Beachten Sie dabei bitte, dass nur die/der Hauptmieter:in diese Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben darf.
- Wir empfehlen, dass Sie eine Übernahme des Zimmers mit der/dem Hauptmieter:in vereinbaren.